Wir erstellen Gutachten zur Verwendung in Gerichtsverfahren, bei Lizenz- oder Kooperationsverhandlungen oder als Basis für die unternehmensinterne Entscheidungsfindung.
Die Gutachten behandeln beispielsweise die Rechtsbeständigkeit von existierenden Schutzrechten, „Due diligence“, „Freedom-to-operate“ oder das Vorliegen von Schutzrechtsverletzungen.