Mit dem Sortenschutz können neu entdeckte oder gezüchtete Pflanzensorten geschützt werden. Damit soll Züchtern ermöglicht werden, angemessenen Ausgleich für während der Züchtung getätigte Investitionen zu erhalten.
Der Sortenschutz beläuft sich gemäß dem Österreichischen Sortenschutzgesetz auf zumindest 25 Jahre, für Bäume und Reben, Hopfen und Kartoffeln auf 30 Jahre. Ausgenommen vom Sortenschutz ist eine Verwendung zu Versuchszwecken und zur Schaffung neuer Sorten.