Patente werden für Erfindungen auf dem Gebiet der Technik erteilt, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind. Ein Patent gibt dem Inhaber das Recht auf ausschließliche Verwertung der Erfindung.
Patentinhaber können andere daran hindern, den Erfindungsgegenstand herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten, zu gebrauchen oder zu diesen Zwecken zu importieren. Die Laufzeit eines Patents beträgt im Allgemeinen 20 Jahre ab Anmeldedatum, danach gilt die Erfindung als freier Stand der Technik. Patentanmeldungen sind nicht geheim, sondern werden 18 Monate nach dem Anmeldetag veröffentlicht, ebenso wie erteilte Patente nach der Erteilung. Die Öffentlichkeit wird so über die Erfindungen informiert und kann zu Unrecht erteilte Patente mittels Einspruch oder Nichtigkeitsklage anfechten.
Voraussetzung für ein Patent ist eine Patentanmeldung bei einem Patentamt, das auf Antrag die Patentierungsvoraussetzungen, insbesondere das Vorliegen von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit, prüft. Daher muss eine Patentanmeldung erfolgen, bevor die Erfindung in welcher Form auch immer der Öffentlichkeit präsentiert wird – eine solche Veröffentlichung zerstört die Neuheit und damit die Möglichkeit auf ein Patent!
Ein Patent ist ein territoriales Schutzrecht und gilt daher nur in dem Land, in dem es erteilt worden ist. Allerdings kann innerhalb eines Jahres ab dem ersten Anmeldedatum über regionale und internationale Anmeldeverfahren der Schutz auf weitere Länder erstreckt werden.