Der Begriff „Geistiges Eigentum“ bezeichnet absolute Rechte an immateriellen Gütern, die aus geistigen Aktivitäten resultieren. Beispiele für solche Immaterialgüter sind Erfindungen, literarische Werke, Bilder, Wortmarken, Designs und geographische Herkunftsangaben. Geistige Eigentumsrechte wahren die Interessen der Schöpfenden, indem ihnen zeitlich begrenzte Eigentumsrechte über ihre Schöpfungen zugesichert werden.
Geistige Eigentumsrechte unterteilen sich im Wesentlichen in gewerbliche Schutzrechte (Patente, Marken, etc.) und das Urheberrecht (für literarische und andere gestalterische Werke wie Gemälde und architektonische Formschöpfungen). Gewerbliche Schutzrechte entstehen üblicherweise erst durch Eintrag in ein entsprechendes Register, während der Urheberrechtsschutz ab Vollendung des Werkes gilt.
Geistiges Eigentum wird durch nationale Gesetze sowie internationale Verträge geschützt. Die folgenden Ausführungen geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten geistigen Eigentumsrechte. Für genauere Informationen wenden Sie sich an uns, wir informieren Sie gerne weiter!