Marken

Eine Marke dient zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen. Die Marke hat Herkunfts-, Vertrauens- und Werbefunktion: Sie ermöglicht dem Konsumenten, ein Produkt einem gewissen Anbieter zuzuordnen, garantiert die Einhaltung von Qualitätserwartungen und dient als Marketingtool.

Markenschutz kann auf Antrag durch Eintragung in ein Markenregister erlangt werden, unter gewissen Umständen auch durch Benutzung. Eine Marke wird für bestimmte Waren und Dienstleistungen gemäß der Klassifikation von Nizza eingetragen und geschützt. Die Schutzdauer beträgt zunächst zehn Jahre, kann aber beliebig oft verlängert werden. Bei der Marke kann es sich um ein Wort, ein Logo, ein Hörzeichen, einen Werbeslogan oder ein dreidimensionales Kennzeichen handeln.

Neben der nationalen Marke gibt es die Möglichkeit, eine Unionsmarke für die Europäische Union oder eine internationale Marke zu erlangen.

Die Unionsmarke bietet über Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) Schutz für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Besteht allerdings in nur einem Mitgliedsstaat ein Registrierungshindernis, kann die Marke nicht als Unionsmarke erteilt werden.

Die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) erteilt mit der „Internationalen Marke“ im Rahmen des Madrider Systems über eine zentrale Registrierung ein Bündel an Schutzrechten mit Wirkung in den vom Antragssteller benannten Staaten. Voraussetzung ist eine nationale oder europäische Basisanmeldung.